Angebote / Preisübersicht
Die Leistungen und Preise werden mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern
verhandelt und in Form einer Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.
Pflegekassenleistung
Im Rahmen der Pflegesachleistung erstattet die Pflegekasse die Pflegekosten in
dem jeweiligen Pflegegrad bis zu den o.g. monatlichen Höchstbeträgen in
Abhängigkeit von der Zugehörigkeit zum Personenkreis im Sinne von §45 a SGB XI.
Fahrtkosten
Auf Wunsch kann unser Fahrdienst täglich in Anspruch genommen werden. Liegt
Pflegebedürftigkeit der Grade 2-5 vor, werden die Fahrtkosten im Rahmen der Pflege-
sachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, andernfalls sind diese durch den
Tagespflegegast zu tragen (einfache Fahrt 6,93 €; einfache Fahrt mit
Rollstuhltransfer 10,18€).
Investitionskosten - Förderbetrag
Der Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung erfordert Investitionsaufwendungen. Dies
sind insbesondere die Kosten der Anschaffung bzw. Nutzung z.B. des Gebäudes, der
Möblierung, Ausstattung und Instandhaltung. Die betriebsnotwendigen
Investitionsaufwendungen können aufgrund der Insellage nicht vollständig durch
öffentliche Förderungen gedeckt werden. Die Finanzierung des nicht gedeckten Teils
dieser Aufwendungen wird daher den Tagespflegegästen mit Zustimmung der
zuständigen Landesbehörde gesondert mit 10,12 € (pflegetäglich) in Rechnung
gestellt. Derzeitig fördert der Landkreis (bei vorliegenden Vorraussetzungen) den
Tagespflegplatz pro Tag mit 9,26 € zusätzlich.
Zusätzliche Betreuungsleistungen (§43 b SGB XI)
Die finanziellen Mittel (7,00 € täglich) werden durch die Pflegekasse getragen und
dienen der Finanzierung zusätzlicher Betreuungskräfte in der Tagespflege.